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Stadt Lichtenstein steuert mit „Vollgas“ auf die nächste Haushaltskrise zu

[16.01.2025] Neue Koalition aus FreieWähler / AfD / WerkstattZ verweigert Finanzierungsaussage zu den Naturbad-Kosten

Die Fraktionen FreieWähler / AfD / WerkstattZ heben gegen die wirtschaftliche Vernunft den Stadtratsbeschluss SR/238/2023 auf, wonach der Bürgermeister beauftragt wurde, für das Naturbad-Projekt

a) einen im Haushaltsplan abbildbaren Finanzierungsplan für die Eigenmittel (Bau) sowie
b) einem im Haushaltsplan abbildbaren Finanzierungsplan für die Betreibungskosten über den Förderzeitraum von 10 Jahren (laufender Betrieb) zu erarbeiten.

An sich nicht schlimm, wenn die Stadt Lichtenstein über einen stabilen Haushalt mit einem gewissen „Überschüss“ verfügen würde.

 

Leider ist nach aktueller Haushaltsplanung bis 2029 in keinem Jahr der Haushalt ausgeglichen – ganz im Gegenteil: Jedes Jahr fehlen über 1 Mio. Euro.

Spätestens in 5 Jahren ist die Stadt nicht mehr in der Lage ihren Kreditverpflichtungen nachzukommen und droht wieder dauerhaft in den Kassenkredit zu rutschen. Damit steigt die Gefahr, die 10jährige Zweckbindung des Zuwendungsbescheides nicht erfüllen zu können, was wiederum die Rückzahlung der erhalten Fördermittel zur Folge hat (was die Stadt ebenfalls finanziell nicht stemmen kann).

 

Es drohen bereits jetzt schmerzhafte Einschnitte bei Sportvereinen, Kulturpalais und Bibliothek – „on top“ kommen dann noch zusätzlich die Finanzmittel, welche für den laufenden Betrieb eines Naturbades notwendig sind. D.h. es sind noch weitere Einschnitte an anderer Stelle notwendig.

 

Wo genau jetzt das Geld für die laufenden Kosten des Naturbades herkommen soll?  Dieser Aussage verweigern sich die Fraktionen FreieWähler / AfD / WerkstattZ —  Frei nach dem Motto: „Erst einmal bauen – ausbaden müssen es dann andere“.

 

Auch der Bürgermeister möchte sich nicht mit der Finanzierung auseinandersetzen, obwohl es sowohl aus der Verwaltung selber als auch vom Landratsamt bereits in der Vergangenheit entsprechende Hinweise und Warnungen gab:

  • 2019 fordert das Landratsamt, vor Beginn der Maßnahme eine umfassende Wirtschaftlichkeitsberechnung inkl. Folgekostenberechnung durchzuführen
  • 2023 vermerkt die eigene Verwaltung im Haushalt den Hinweis, das Risiko der Folgekosten kommunaler Investitionen zu beachten und verweist auf die Notwendigkeit, auch nach Abschluss des
    Haushaltsstrukturkonzeptes weiter an der Reduzierung der Aufwendungen zu arbeiten, um mittelfristig handlungsfähig zu bleiben

 

Wir fordern als Fraktion weiterhin, vor der Schaffung einer neuen, zusätzlichen finanziellen Dauerbelastung mit der Projektfreigabe des Bauvorhabens „Umbau des ehemaligen Stadtbades zum Naherholungszentrum“ aufzuzeigen, wie diese laufenden Kosten im Haushaltsplan abgebildet werden sollen – sei es durch Schaffung zusätzlicher Einnahmen (z.B. Erhöhung Grund-/Gewerbesteuer)  oder der Reduzierungen von Ausgaben  an anderer Stelle !